Stellungnahme zur Novellierung des Vorarlberger Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL-Novelle 2026)

Krems, 25. September 2026

Der Österreichische Biodiversitätsrat nimmt Stellung zur geplanten Novellierung des Vorarlberger Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Die Novelle ist vor dem Hintergrund der Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+, des nationalen Wiederherstellungsplans und der Arbeiten an einem neuen Klimagesetz zu beurteilen. Hinzu kommen europäische und internationale Verpflichtungen, insbesondere aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, dem globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der Aarhus-Konvention und der Alpenkonvention.
Die geplante Novellierung des Vorarlberger Naturschutzgesetzes wird mit dem Ziel begründet, Verfahren zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären und Projekte rascher umsetzen zu können. Effiziente und nachvollziehbare Verfahren sind grundsätzlich ein legitimes Anliegen. Eine Beschleunigung darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass bewährte Kontroll-, Beteiligungs- und Schutzmechanismen abgebaut werden. Naturschutz ist kein Hindernis für die Entwicklung, sondern eine Chance, Projekte ökologisch verträglicher, rechtssicherer und langfristig auch für die Bevölkerung hochwertiger zu gestalten und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Intakte Böden, Gewässer, Moore und Grünräume erfüllen zudem wichtige Funktionen für Wasserrückhalt, Kühlung und Klimaanpassung.