EU Biodiversitätsstrategie 2020

2011 wurde auf EU-Ebene die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 beschlossen. Sie umfasst sechs Einzelziele, mit 20 Maßnahmen. Damit soll in der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 der Verlust an Biodiversität und die Verschlechterung von Ökosystemleistungen  gestoppt werden. Darüber hinaus wird angestrebt, den Beitrag der Europäischen Union zur Verhinderung des weltweiten Verlustes an biologischer Vielfalt zu erhöhen.

In einem Grundlagenbericht von 2010 wurde eine Baseline über den Zustand und die Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in der EU erstellt, anhand dieser die Veränderungen der Biodiversität und die Erreichung der gesteckten Ziele gemessen werden können.

Die sechs Ziele für 2020 ergänzen und beeinflussen sich gegenseitig, sind also wechselseitig eng miteinander verknüpft.

ZIEL 1

vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie

Ziel 1 legt den Schwerpunkt auf den Stopp der Verschlechterung und auf das Erreichen einer messbaren Verbesserung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräumen.

ZIEL 2

Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen

Ziel 2 hat die Erhaltung von Ökosystemen und Ökosystemleistungen und deren Verbesserung durch grüne Infrastrukturen zum Schwerpunkt.

ZIEL 3

Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität

Ziel 3 bezieht sich konkret auf die Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung und deren Bedeutung für die Biodiversität.

ZIEL 4

Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Ziel 4 zielt auf die Bekämpfung der Überfischung und auf die Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände ab, um Artenvielfalt und Ökosystemleistungen auch für künftige Generationen sicherzustellen.

ZIEL 5

Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

Ziel 5 widmet sich dem wichtigen Thema von gebietsfremden Arten, welche  invasiv werden, sich rasch in ihrer neuen Umgebung ausbreiten und damit heimische Arten verdrängen.

ZIEL 6

Beitrag zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes (Bis 2020 Erhöhung des Beitrags der EU zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlustes)

Ziel 6 konzentriert sich auf den globalen Schutz der Biodiversität der EU durch international koordiniertes Vorgehen, um den weltweit kontinuierlichen Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen der Europäischen Union mit Auswirkung auf die Biodiversität sind u.a. die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie (beides auch bekannt unter Natura 2000) oder die EU-Wasserrahmenrichtlinie. 

Ausführliche Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamt.